Wasser in bester Qualität
Frisches Trinkwasser ohne Bedenken

Ihr Trinkwasserexperte aus Bad Feilnbach

TAP Water Analytics

Ihr Experte rund um das Thema Trinkwasser

Unkomplizierter Service vor Ort

Wir sind immer schnell vor Ort und können Termine auch mal kurzfristig wahrnehmen. Sollten Sie uns Ihr Projekt anvertrauen, gehört eine umfassende, individuelle Beratung und eine feste Kostenaufstellung dazu.

Starke Partner für starke Leistungen

Kein Projekt ist wie das andere. Wie individuell die Wünsche unserer Kunden auch sind - unser Ziel ist es, die Aufträge unserer Kunden umfassend und termingerecht umzusetzen. Sparen Sie sich offene Fragen! Bei uns wird Ihr Projekt komplett und zu Ende geplant.

Ihr direkter Draht zu Ihrem Dienstleister

Bei allen Fragen zu uns oder unseren Leistungen stehen wir für Sie bereit. Rufen Sie uns einfach an. Gerne können Sie auch das Kontaktformular ausfüllen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Trinkwasser

Gefährdungsanalyse

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Der Betreiber der Trinkwasser-Installation (Usl-Unternehmer oder sonstiger Inhaber) hat nach aktueller Trinkwasserverordnung bei einer Kontamination mit Legionellen (Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml)) unverzüglich auch ohne Anordnung des Gesundheitsamts tätig zu werden. Damit ist gemäß § 16, Abs. 7, Nr. 2 TrinkwV die Erstellung einer Gefährdungsanalyse obligatorisch.

Eines der Hauptziele der Gefährdungsanalyse ist es, nach der Ursache für die Kontamination mit Legionellen in der Trinkwasserinstallation zu forschen sowie systembedingte Risikostellen zu identifizieren und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten.

Als hygienisch-technische Sachverständige können wir, von der TAP Water Analytics, eine fachgutachterliche Ortsbegehung durchführen, um Ihr Trinkwassersystem zu inspizieren. Die Erkenntnisse der Ortsbegehung werden protokolliert und in gutachterlicher Form ausgewertet. Hieraus wird ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination bzw. Vorschläge zur Sanierung der Trinkwasserinstallation enthält, die in einem Gutachten zusammengefasst werden.

Hygiene

Erstinspektion

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Als eine der wichtigsten Regeln für Trinkwasseranlagen gilt seit 2013 die allgemein anerkannten Regeln der Technik VDI/DVGW 6023 “Hygiene in Trinkwasser-Installationen“.

Diese sieht unter anderem eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 für die Errichtung und den Betrieb neu erstellter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden vor.

Die Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung (§17, Absatz 1, TrinkwV) und sollte somit grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchgeführt werden.

Eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 beinhaltet folgende Anforderungen:

  • Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasser-Installation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen
  • Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage
  • Mikrobiologische Überprüfung des Befüllwassers der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI/DVGW 6023

Eine systemorientierte Analyse sollte in jeder Anlage bereits vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation durchgeführt werden. Planerische Mängel oder Fehler in den Installationen können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden.

Hygiene / Wartung

Trinkwasseranlagen

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Zitat aus SBZ Monteur:

Man könnte die vertragliche und gesetzliche Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen auf einen Punkt bringen, nämlich: „Du sollst keine anderen Menschen gefährden!“ Daher wird jeder mit Trinkwasser versorgte Haushalt über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) verpflichtet, seine Trinkwasserinstallation in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.

Wohnen in einem versorgten Haus Personen beispielsweise zur Miete, so ist der Betreiber auch noch aus dem Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass einem Dritten kein Schaden entsteht. Es geht sogar so weit, dass nicht nur offensichtliche Fehler beseitigt werden müssen, sondern auch versteckte Fehler, die zu einer Gefährdung führen könnten.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht die Verantwortung ebenfalls sehr scharf beim Betreiber oder dem technisch Verantwortlichen und kann sogar eine Straftat erkennen, wenn man wissentlich eine defekte Anlage betreibt.“

Wir, TAP Water Analytics, haben uns auf sogenannte Hygiene Wartungen von Trinkwasseranlagen spezialisiert. Hier fließt das Knowhow aus der Erstellung von Gefährdungsanalysen und Hygiene-Erstinspektionen zusammen und wird genutzt, um ihre Trinkwasseranlage optimal in Schuss zu halten.

Über uns

Gute Gründe für unser Unternehmen

Im Zuge der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der hygienisch-sichere Betrieb von Trinkwasser-Installationen durch den Gesetzgeber in einen besonderen Focus geraten.

Der Gründer von TAP Water Analytics, Patrick Maier, hat sich bereits seit vielen Jahren auf das komplexe Fachgebiet der Trinkwasserhygiene in Gebäuden und großtechnischen Anlagen spezialisiert. Nach langjähriger Anstellung und leitender Position in diesem Fachbereich, hat er sich dazu entschlossen selbst eine Firma mit Experten der Trinkwasserhygiene zu gründen.

Die Überprüfung und Bewertung der Trinkwasserhygiene in Gebäudeinstallationen erfordert einen hohen Grad an Sorgfalt und fachlicher Kompetenz.

Es ist von großer Bedeutung nicht nur die technischen Aspekte, sondern auch die hygienische Situation einer Trinkwasseranlage richtig einschätzen zu können.

Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wenn es darum geht, denn geeigneten Partner für ihr Anliegen zu finden.

Wir sind gerne für Sie da!

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